-
Einführung 3
Ein paar einleitende Worte zum ersten Kontakt mit dem fachfremden Wissensgebieten des Rechts.
-
Lektion1.1
-
Lektion1.2
-
Lektion1.3
-
-
Berufsrecht 8
Berufsrecht der Apothekenpersonalberufe und Grundzüge der Berufsgerichtsbarkeit
-
Lektion2.1
-
Lektion2.2
-
Lektion2.3
-
Lektion2.4
-
Lektion2.5
-
Lektion2.6
-
Lektion2.7
-
Lektion2.8
-
-
Apothekenrecht 7
Rund um Apothekenwesen und Apothekenbetrieb
-
Lektion3.1
-
Lektion3.2
-
Lektion3.3
-
Lektion3.4
-
Lektion3.5
-
Lektion3.6
-
Lektion3.7
-
-
Apothekenbetrieb 15
-
Lektion4.1
-
Lektion4.2
-
Lektion4.3
-
Lektion4.4
-
Lektion4.5
-
Lektion4.6
-
Lektion4.7
-
Lektion4.8
-
Lektion4.9
-
Lektion4.10
-
Lektion4.11
-
Lektion4.12
-
Lektion4.13
-
Lektion4.14
-
Lektion4.15
-
-
Arzneimittelrecht 5
-
Lektion5.1
-
Lektion5.2
-
Lektion5.3
-
Lektion5.4
-
Lektion5.5
-
-
Medizinprodukterecht 7
-
Lektion6.1
-
Lektion6.2
-
Lektion6.3
-
Lektion6.4
-
Lektion6.5
-
Lektion6.6
-
Lektion6.7
-
-
Sozialrecht 9
-
Lektion7.1
-
Lektion7.2
-
Lektion7.3
-
Lektion7.4
-
Lektion7.5
-
Lektion7.6
-
Lektion7.7
-
Lektion7.8
-
Lektion7.9
-
-
Haftung 5
-
Lektion8.1
-
Lektion8.2
-
Lektion8.3
-
Lektion8.4
-
Lektion8.5
-
-
Weitere Rechtsgebiete 2
-
Lektion9.1
-
Lektion9.2
-
Zertifizierung von Medizinprodukten
Zertifizierung bitte!
Relevante Rechtsquellen und Systematik
- Bundesrecht
- Medizinproduktegesetz (MPG)
Bevor Medizinprodukte in Verkehr gebracht werden dürfen müssen sie zertifiziert werden – nicht zugelassen wie Arzneimittel (!). Denn das Medizinproduktegsetz regelt das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der Produkte.
Wer zertifiziert?
Bis zur Gefahrenklasse I führt der Herstelle das erforderliche Konformitätsverfahren eigenständig durch. Ab Klasse IIa wird das CE-Kennzeichen durch eine unabhängig „Benannte Stelle“, beispielsweise durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV), DEKRA oder sogenannte Materialprüfungsstellen nach Prüfung erteilt. Mit dieser Kennzeichnung ist das Medizinprodukt grundsätzlich im gesamten europäischen Wirtschaftsraum frei verkehrsfähig.
Die Prüfstellen wiederum werden durch die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG) bzw. die Zentralstelle für Sicherheitstechnik (ZLS) akkreditiert.
Was wird geprüft?
Im Gegensatz zu anderen Ländern muss ein Medizinprodukt in Europa nur seine Funktionstauglichkeit und Sicherheit belegen. In anderen Staaten, wie den USA, ist zusätzlich ein Nutzennachweis erforderlich, wie wir es aus dem Arzneimittelrecht kennen.
Aufgrund mehrerer Skandale hat die EU die europäische Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) erlassen. Ab 2020 sind unter anderem die Anforderungen an den Inhalt der technischen Dokumentationen und der klinischen Daten erhöht sowie eine Marktüberwachung eingeführt. Zusätzlich müssen alle bisherigen Benannten Stellen erneut von den zuständigen Behörden gemäß der neuen verschärften Regelungen akkreditiert werden.
Das Risiko bestimmt die Zertifizierung
Bei der Zertifizierung von Medizinprodukten sind, abhängig vom Gefahrenpotenzial des jeweiligen Produktes mehr oder weniger umfassende, europaweit gültige Regelungen zu befolgen. Die europäischen Richtlinien sind größtenteils über das Medizinproduktegesetz (MPG) umgesetzt.