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      PhiP

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      KursePrüfungsvorbereitungPTAOnline Lehrbuch | Pharmazeutische Gesetzeskunde
      • Einführung 3

        Ein paar einleitende Worte zum ersten Kontakt mit dem fachfremden Wissensgebieten des Rechts.

        • Lektion1.1
          Einleitung 02 Minuten
        • Lektion1.2
          Allgemeine Herangehensweise 04 Minuten
        • Lektion1.3
          Einführung in die Arzneimittelversorgung 04 Minuten
      • Berufsrecht 8

        Berufsrecht der Apothekenpersonalberufe und Grundzüge der Berufsgerichtsbarkeit

        • Lektion2.1
          Der Apothekerberuf 05 Minuten
        • Lektion2.2
          Berufszugang der Apotheker 04 Minuten
        • Lektion2.3
          Kenntnisprüfung 04 Minuten
        • Lektion2.4
          Berufszugang der PTA 04 Minuten
        • Lektion2.5
          Berufsordnung 03 Minuten
        • Lektion2.6
          Fortbildungspflicht in der Apotheke 08 Minuten
        • Lektion2.7
          Berufsgerichtsbarkeit 05 Minuten
        • Lektion2.8
          Berufsgerichtliche Verfahren 04 Minuten
      • Apothekenrecht 7

        Rund um Apothekenwesen und Apothekenbetrieb

        • Lektion3.1
          Die Apotheke 02 Minuten
        • Lektion3.2
          Leitgedanken des Apothekenwesens 08 Minuten
        • Lektion3.3
          Sonderausprägungen 06 Minuten
        • Lektion3.4
          Versandhandel 04 Minuten
        • Lektion3.5
          Krankenhausapotheken 04 Minuten
        • Lektion3.6
          Gewährleistungsauftrag (KH-Apo) 06 Minuten
        • Lektion3.7
          Formen der Versorgung durch Krankenhausapotheken 06 Minuten
      • Apothekenbetrieb 15

        • Lektion4.1
          Die Apothekenbetriebserlaubnis 05 Minuten
        • Lektion4.2
          Der Apothekeninhaber 03 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekenpersonal 06 Minuten
        • Lektion4.4
          Pflichtschulungen 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Wissenschaftliche Hilfsmittel 07 Minuten
        • Lektion4.6
          Rechtsvorschriften in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.7
          Kontrahierungszwang 05 Minuten
        • Lektion4.8
          Beratungspflicht in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.9
          Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel 04 Minuten
        • Lektion4.10
          Abgabe von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 04 Minuten
        • Lektion4.11
          Botendienst 05 Minuten
        • Lektion4.12
          Schweigepflicht in der Apotheke 05 Minuten
        • Lektion4.13
          Ausnahmen von der Schweigepflicht 05 Minuten
        • Lektion4.14
          Rezepturen 08 Minuten
        • Lektion4.15
          Defektur 04 Minuten
      • Arzneimittelrecht 5

        • Lektion5.1
          Arzneimittelentwicklung 06 Minuten
        • Lektion5.2
          Generika und Biosimilars 03 Minuten
        • Lektion5.3
          Vertriebsstatus 04 Minuten
        • Lektion5.4
          Preisbildung von Arzneimitteln 08 Minuten
        • Lektion5.5
          Der pharmazeutische Großhandel 04 Minuten
      • Medizinprodukterecht 7

        • Lektion6.1
          Der Medizinproduktebegriff 02 Minuten
        • Lektion6.2
          Zweifelsfallregelung 05 Minuten
        • Lektion6.3
          Medizinprodukt oder Arzneimittel 10 Minuten
        • Lektion6.4
          Zertifizierung von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.5
          Risikoklassifikation 04 Minuten
        • Lektion6.6
          Betreiben von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.7
          Vertriebsstatus von Medizinprodukten 02 Minuten
      • Sozialrecht 9

        • Lektion7.1
          Unterschied PKV/GKV 30 Minuten
        • Lektion7.2
          Rechtsbeziehung zur GKV 04 Minuten
        • Lektion7.3
          Erstattungsausschlüsse 03 Minuten
        • Lektion7.4
          Retaxation in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion7.5
          Aut-idem 03 Minuten
        • Lektion7.6
          Pharmazeutische Bedenken 04 Minuten
        • Lektion7.7
          Substitutionsausschlussliste 04 Minuten
        • Lektion7.8
          Frühe Nutzenbewertung 04 Minuten
        • Lektion7.9
          Schwangerschaft und Abbruch 03 Minuten
      • Haftung 5

        • Lektion8.1
          Haftungsgrundsätze 05 Minuten
        • Lektion8.2
          Sorgfaltsmaßstab 05 Minuten
        • Lektion8.3
          Schuld 03 Minuten
        • Lektion8.4
          Leitlinien 04 Minuten
        • Lektion8.5
          Behandlungsfehler durch Apotheker? 08 Minuten
      • Weitere Rechtsgebiete 2

        • Lektion9.1
          Lebensmittel oder Arzneimittel? 30 Minuten
        • Lektion9.2
          Gefahrstoffrecht 06 Minuten

        Rechtsvorschriften in der Apotheke

        Was sind die maßgeblichen Rechtsvorschriften in Apotheken? Müssen es wirklich 5 Ringbuchordner sein? Ist der Preis gerechtfertigt, oder geht das einfacher und günstiger. Der folgende Lerntext bringt Licht ins Dunkel.

        Relevante Rechtsquellen und Systematik

        • Bundesrecht
          • Apothekengesetz (ApoG)
            • Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)

        (Rechts-)Grundlagen

        Die Frage was bzw. besser welche die maßgeblichen Rechtsvorschriften in Apotheken sind, lässt sich nicht so leicht beantworten wie wir noch sehen werden. Leichter ist die Frage zu beantworten, warum man sie in der Apotheke vorhalten muss.

        Vorgaben des Gesetzgebers

        Gemäß § 5 Nr. 4 ApBetrO müssen

        Texte der für den Apothekenbetrieb maßgeblichen Rechtsvorschriften.

        in Apotheken vorhanden sein.

        Damit ist die Vorschrift im Vergleich zu früheren Vorgaben sehr allgemein gehalten. Vor 2012 hatte der Gesetzgeber das Vorhandensein von

        Texten der geltenden Vorschriften des Apotheken-, Arzneimittel,- Betäubungsmittel-, Heilmittelwerbe- und Chemikalienrechts § 5 ApBetrO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.06.2012 geltenden Fassung

        verlangt.

        Die Intention des Gesetzgebers war den gesetzesbegründenden Unterlagen zur Folge eine (monetäre) Entlastung der Apotheken sowie eine Deregulierung des engen Vorschriftenkorsetts. Vielmehr sollte es der Apothekerschaft nun über die eigenen Leitlinien, z.B. der Bundesapothekerkammer, gestattet sein Empfehlungen zu in Apotheken vorzugsweise vorzuhaltender Literatur geben zu können und die Gesetzesvorgabe so zu konkretisieren.

        Vorgaben der BAK

        Die Leitlinie der BAK macht von der Möglichkeit die gesetzliche Vorgabe bzgl. der Rechtsvorschriften in Apotheken genauer zu definieren nur teilweise Gebrauch. Demnach sind

        insbesondere Texte des Apotheken-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Heilmittelwerbe- und Chemikalienrechts Kommentar zur Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Arzneimittelinformation in der Apotheke S. 6 Punkt 3.2

        in der Apotheke vorzuhalten. Damit bringt die BAK die Anforderung an die vorzuhaltende (Rechts-)Literatur wieder auf den Stand der Jahre bis 2012, da er den alten Gesetzeswortlaut aufgreift.

        Der Kommentar verweist für weitere Empfehlungen weiterhin auf die Arbeitshilfe „Hilfsmittel für die Arzneimittelinformation“. Literaturempfehlungen zu den maßgeblichen Rechtsvorschriften in Apotheken finden sich hier jedoch nicht.

        Interpretation der Pharmazieräte

        Die Pharmazieräte in Deutschland gehen zwar nicht zwingend einheitlich vor – Aufsicht ist Länderhoheit, behördliches Ermessen, jedoch stimmen sie sich grundsätzlich bundesweit ab und verabschieden entsprechende Resolutionen. Die letzte Resolution (Nr. 4) zum Thema Rechtsvorschriften in Apotheken stammt aus dem Jahr 2010.

        Sie fordern mindestens das Vorhandensein:

        • Apotheken-Vorschriften der Länder
        • Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge für Apotheken
        • Literatur zu Gefahrstoffen; Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilung
        • Aushänge und vorgeschriebene Unterlagen der BGW

        Zur klassischen vom Gesetzgeber in § 5 ApBetrO gemeinten Literatur wäre hiervon i. d. R. nur Punkt 1 zu zählen. Weitere Punkte haben eher arbeitsrechtliche Relevanz und sind somit regelmäßig Bestandteil der Pflichtschulungen in Apotheken.

        Interessant ist vielmehr, dass das Bundesrecht in dieser Aufzählung fehlt. Denn elementare Rechtsgebiete für Apotheken, wie sie der alte Gesetzeswortlaut und die aktuellen Empfehlungen der ABDA-Leitlinie vorgeben werden, sind auf Bundesebene geregelt. Daher dürfte die Resolution eher als ergänzende Liste zum damaligen Wortlaut des § 5 ApBetrO zu verstehen sein. Die Pharmazieräte erhöhen ihre Anforderungen an die vorzuhaltende Literatur somit um das apothekenrelevante Landesrecht.

        Damit folgen sie der Ansicht der gängigen Rechtskommentare – z. B. Cyran/Rotta* – nach denen die Landesgesetze aufgrund der verwaltungsrechtlichen Zuständigkeit in den Apotheken vorhanden sein müssen.

        Ergebnis

        Im Ergebnis ist rechtlich nicht abschließend definiert was die maßgeblichen Rechtsvorschriften in Apotheken genau sind. Somit bleibt in der Praxis für Apotheken und Aufsichten Interpretationsspielraum. Gängiges Bundes- und Landesrecht mit engerem Bezug zum Arzneimittel- und Apothekenrecht wird jedoch immer gefordert werden müssen.

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