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Einführung 3
Ein paar einleitende Worte zum ersten Kontakt mit dem fachfremden Wissensgebieten des Rechts.
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Lektion1.1
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Lektion1.2
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Lektion1.3
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Berufsrecht 8
Berufsrecht der Apothekenpersonalberufe und Grundzüge der Berufsgerichtsbarkeit
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Lektion2.1
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Lektion2.2
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Lektion2.3
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Lektion2.4
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Lektion2.5
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Lektion2.6
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Lektion2.7
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Lektion2.8
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Apothekenrecht 7
Rund um Apothekenwesen und Apothekenbetrieb
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Lektion3.1
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Lektion3.2
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Lektion3.3
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Lektion3.4
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Lektion3.5
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Lektion3.6
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Lektion3.7
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Apothekenbetrieb 15
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Lektion4.1
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Lektion4.2
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Lektion4.3
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Lektion4.4
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Lektion4.5
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Lektion4.6
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Lektion4.7
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Lektion4.8
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Lektion4.9
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Lektion4.10
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Lektion4.11
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Lektion4.12
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Lektion4.13
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Lektion4.14
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Lektion4.15
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Arzneimittelrecht 5
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Lektion5.1
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Lektion5.2
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Lektion5.3
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Lektion5.4
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Lektion5.5
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Medizinprodukterecht 7
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Lektion6.1
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Lektion6.2
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Lektion6.3
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Lektion6.4
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Lektion6.5
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Lektion6.6
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Lektion6.7
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Sozialrecht 9
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Lektion7.1
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Lektion7.2
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Lektion7.3
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Lektion7.4
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Lektion7.5
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Lektion7.6
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Lektion7.7
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Lektion7.8
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Lektion7.9
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Haftung 5
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Lektion8.1
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Lektion8.2
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Lektion8.3
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Lektion8.4
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Lektion8.5
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Weitere Rechtsgebiete 2
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Lektion9.1
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Lektion9.2
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Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung für Apotheker
Was ist die Kenntnisprüfung für Apotheker? Wer muss sie absolvieren? Was wird gefordert und wer regelt das?
Relevante Rechtsquellen und Systematik
- Bundesrecht
- Landesrecht
- Ausführung und behördliches Ermessen
Grundgedanken
Wirtschaftliche und politischen Krisen in nicht EU-Ländern (3. Staaten) führen zu immer größeren Migrationsbewegungen, die auch hochqualifizierte Menschen, wie Apotheker, dazu bringen in Deutschland ihre Tätigkeit aufnehmen zu wollen. Dabei gibt es einiges zu beachten; unter anderem steht der Tätigkeit in der Apotheke zunächst die Kenntnisprüfung für Apotheker im Wege.
Rechtsgrundlage der Kenntnisprüfung für Apotheker
Wir haben bereits gelernt, dass der Berufszugang in den Regelungsbereich des Bundes fällt. Wir finden folgerichtig auch die Rechtsgrundlage der Kenntnisprüfung für Apotheker mit einem Drittstaaten-Abschluss in der Bundesapothekerordnung (BApO).
§ 4 Abs. 3 BApO schreibt neben einer Prüfung der Ausbildungsinhalte des Drittlandstudiums und dem Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse zusätzlich eine Kenntnisprüfung vor. Auf Antrag kann eine befristete Berufserlaubnis erteilt werden, die eine Vorbereitung durch Tätigkeit unter Aufsicht in einer Apotheke ermöglicht.
Sobald die Kenntnisprüfung für Apotheker bestanden ist, kann eine unbefristete Berufserlaubnis erteilt werden.
Wer ist zuständig?
Wie immer ist es die “zuständige Behörde“. I. d. R. ist für die Erteilung einer Approbation für Apotheker bzw. einer Berufserlaubnis für Apotheker mit einem Drittstaaten-Abschluss die jeweilige Bezirksregierung zuständig.
Ansprechpartner und Informationen zu den Formalia finden sich unter: www.anerkennung-in-deutschland.de.
Was muss nachgewiesen werden?
Die oftmals schwierigste Hürde ist die Fachsprachenprüfung. Denn aufgrund eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 2012 sind die sprachlichen und fachsprachlichen Kompetenzen durch den Antragsteller nachzuweisen. Dabei wurde als Mindeststandard für alle Antragsteller – unabhängig davon, ob es sich um einen EU-Abschluss oder einen Abschluss aus einem Drittstaat handelt – das B2-Niveau gefordert sowie das Bestehen der Fachsprachenprüfung auf dem C1-Niveau.
Patientenschutz als Rechtfertigung
Die Anforderungen bzgl. der deutschen Sprache sind keinesfalls als formale Berufszugangsschanke zu sehen. Neben dem wichtigen Gespräch mit dem Patienten muss sich der ausländische Apotheker in der Praxis auch mit anderen Fachkollegen oder Ärzten austauschen kann. All dies fordert eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung vom Apotheker in Deutschland.
Prüfungsinhalte der Kenntnisprüfung
Im Prinzip kann in der Kenntnisprüfung für “Drittstaatler” alles gefragt werden. Jedoch wird bei Bekanntgabe des Prüfungstermin der ursprüngliche Inhalt des Studiums auf ein Fach beschränkt, in dem Unterschiede zum deutschen Standard festgestellt wurden. Oftmals handelt es sich bei diesem Fach um die “klinische Pharmazie“.
Weiterhin umfasst die Kenntnisprüfung die Inhalte des 3. Staatsexamens Pharmazie – also das pharmazeutische Recht und die pharmazeutische Praxis. Neben Aspekten der Beratung von Patienten zu Arzneimitteln sind somit auch rechtliche Grundlagen, Dokumentationspflichten und vieles mehr von Bedeutung. Verwandte Blog-Beitrag: https://akademie-gesundheitsregulatorik.de/kenntnispruefung-fuer-apotheker/