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      PhiP

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      KursePrüfungsvorbereitungPTAOnline Lehrbuch | Pharmazeutische Gesetzeskunde
      • Einführung 3

        Ein paar einleitende Worte zum ersten Kontakt mit dem fachfremden Wissensgebieten des Rechts.

        • Lektion1.1
          Einleitung 02 Minuten
        • Lektion1.2
          Allgemeine Herangehensweise 04 Minuten
        • Lektion1.3
          Einführung in die Arzneimittelversorgung 04 Minuten
      • Berufsrecht 8

        Berufsrecht der Apothekenpersonalberufe und Grundzüge der Berufsgerichtsbarkeit

        • Lektion2.1
          Der Apothekerberuf 05 Minuten
        • Lektion2.2
          Berufszugang der Apotheker 04 Minuten
        • Lektion2.3
          Kenntnisprüfung 04 Minuten
        • Lektion2.4
          Berufszugang der PTA 04 Minuten
        • Lektion2.5
          Berufsordnung 03 Minuten
        • Lektion2.6
          Fortbildungspflicht in der Apotheke 08 Minuten
        • Lektion2.7
          Berufsgerichtsbarkeit 05 Minuten
        • Lektion2.8
          Berufsgerichtliche Verfahren 04 Minuten
      • Apothekenrecht 7

        Rund um Apothekenwesen und Apothekenbetrieb

        • Lektion3.1
          Die Apotheke 02 Minuten
        • Lektion3.2
          Leitgedanken des Apothekenwesens 08 Minuten
        • Lektion3.3
          Sonderausprägungen 06 Minuten
        • Lektion3.4
          Versandhandel 04 Minuten
        • Lektion3.5
          Krankenhausapotheken 04 Minuten
        • Lektion3.6
          Gewährleistungsauftrag (KH-Apo) 06 Minuten
        • Lektion3.7
          Formen der Versorgung durch Krankenhausapotheken 06 Minuten
      • Apothekenbetrieb 15

        • Lektion4.1
          Die Apothekenbetriebserlaubnis 05 Minuten
        • Lektion4.2
          Der Apothekeninhaber 03 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekenpersonal 06 Minuten
        • Lektion4.4
          Pflichtschulungen 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Wissenschaftliche Hilfsmittel 07 Minuten
        • Lektion4.6
          Rechtsvorschriften in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.7
          Kontrahierungszwang 05 Minuten
        • Lektion4.8
          Beratungspflicht in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.9
          Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel 04 Minuten
        • Lektion4.10
          Abgabe von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 04 Minuten
        • Lektion4.11
          Botendienst 05 Minuten
        • Lektion4.12
          Schweigepflicht in der Apotheke 05 Minuten
        • Lektion4.13
          Ausnahmen von der Schweigepflicht 05 Minuten
        • Lektion4.14
          Rezepturen 08 Minuten
        • Lektion4.15
          Defektur 04 Minuten
      • Arzneimittelrecht 5

        • Lektion5.1
          Arzneimittelentwicklung 06 Minuten
        • Lektion5.2
          Generika und Biosimilars 03 Minuten
        • Lektion5.3
          Vertriebsstatus 04 Minuten
        • Lektion5.4
          Preisbildung von Arzneimitteln 08 Minuten
        • Lektion5.5
          Der pharmazeutische Großhandel 04 Minuten
      • Medizinprodukterecht 7

        • Lektion6.1
          Der Medizinproduktebegriff 02 Minuten
        • Lektion6.2
          Zweifelsfallregelung 05 Minuten
        • Lektion6.3
          Medizinprodukt oder Arzneimittel 10 Minuten
        • Lektion6.4
          Zertifizierung von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.5
          Risikoklassifikation 04 Minuten
        • Lektion6.6
          Betreiben von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.7
          Vertriebsstatus von Medizinprodukten 02 Minuten
      • Sozialrecht 9

        • Lektion7.1
          Unterschied PKV/GKV 30 Minuten
        • Lektion7.2
          Rechtsbeziehung zur GKV 04 Minuten
        • Lektion7.3
          Erstattungsausschlüsse 03 Minuten
        • Lektion7.4
          Retaxation in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion7.5
          Aut-idem 03 Minuten
        • Lektion7.6
          Pharmazeutische Bedenken 04 Minuten
        • Lektion7.7
          Substitutionsausschlussliste 04 Minuten
        • Lektion7.8
          Frühe Nutzenbewertung 04 Minuten
        • Lektion7.9
          Schwangerschaft und Abbruch 03 Minuten
      • Haftung 5

        • Lektion8.1
          Haftungsgrundsätze 05 Minuten
        • Lektion8.2
          Sorgfaltsmaßstab 05 Minuten
        • Lektion8.3
          Schuld 03 Minuten
        • Lektion8.4
          Leitlinien 04 Minuten
        • Lektion8.5
          Behandlungsfehler durch Apotheker? 08 Minuten
      • Weitere Rechtsgebiete 2

        • Lektion9.1
          Lebensmittel oder Arzneimittel? 30 Minuten
        • Lektion9.2
          Gefahrstoffrecht 06 Minuten

        Generika und Biosimilars

        Nachahmung? Ähnlich, aber nicht identisch?

        Relevante Rechtsquellen und Systematik

        • Bundesrecht
          • Arzneimittelgesetz (AMG)

        Generika

        Auf Generika, auch Nachahmerpräparate genannt, entfallen ca. 50% des Arzneimittelumsatzes des deutschen GKV-Systems. Dies liegt mitunter an der sozialrechtlich verankerten Austauschpflicht nach § 129 SGB V. Es handelt sich bei Generika um:

        „Arzneimittel, die die gleiche qualitative und quantitative Zusammensetzung von Wirkstoffen und die gleiche
        Darreichungsform wie das Referenzarzneimittel aufweisen und deren Bioäquivalenz – Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff und unterscheiden sich in ihrer Bioverfügbarkeit nicht oder nur geringfügig (< 20 %) – mit dem Referenzarzneimittel durch geeignete Bioverfügbarkeitsstudien nachgewiesen wurde.“

        EUROPÄISCHES PARLAMENT UND DER Rat. (2001). RICHTLINIE 2001/83/EG.

        Unterschiede im Herstellungsverfahren, bei den verwendeten Hilfsstoffen oder der Wirkstofffreisetzung sind in definierten Grenzen zulässig, solange die therapeutische Äquivalenz gewährleistet ist.

        Sonderfall: Biosimilars

        Für moderne biotechnologisch hergestellte Generika, sog. Biosimilars, werden die Anforderungen an die Äquivalenz aktuell noch immer diskutiert. Fast folgerichtig liegt ihr Marktanteil bei lediglich ca. 15%.

        Die fachliche Diskussion liegt in der Komplexität der molekularen Strukturen der Biosimilars im Vergleich zu klassischen chemisch definierten Wirkstoffen begründet. Nichtsdestotrotz hat insbesondere das Krankenversicherungssystem ein Interesse an der Förderung von günstigeren Biosimilars. Daher hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 129 Abs. 1a SGB V den GBA beauftragt die Austauschfähigkeit und damit die Austauschpflicht der Apotheken verbindlich festzulegen.

        Vereinfachte Zulassung

        Im Gegensatz zu neuen, innovativen Arzneimitteln, unterliegen sowohl Generika als auch Biosimilars einem vereinfachten Zulassungsverfahren. In der sog. bezugnehmenden Zulassung kann auf die klinischen Daten des Originalherstellers verwiesen werden (vgl. § 24b AMG). Neben der Grundlagenforschung entfallen so maßgebliche Teile der klinischen Forschung und werden durch Bioäquivalenzstudien ersetzt. Hieraus ergibt sich eine erhebliche Kosten- und Zeitersparnis für den pharmazeutischen Unternehmer, die sich auf den Produktpreis auswirkt.

        Markimplikationen

        Die Einführung günstigerer Generika hat mehrere Implikationen für den Bestandsmarkt des Originalprodukts:

        Zunächst ergibt sich durch den Patentablauf eine klassische Konkurrenzsituation der Marktteilnehmer. Weiterhin können allerdings nun auch Marktregulierungen des Gesundheitssystems ihre Wirkung entfalten. Hierzu zählen z.B. die sog. Festbetragsgruppen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie berechnen sich aus durchschnittlichen Marktpreisen therapeutisch vergleichbarer Präparate. Übersteigt der vom pU geforderte Preis diese vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) festgelegte Preisspanne, muss der Patient die Differenz bei einer entsprechenden Verordnung alleinig tragen (Mehrkosten).

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