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      PhiP

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      KursePrüfungsvorbereitungPTAOnline Lehrbuch | Pharmazeutische Gesetzeskunde
      • Einführung 3

        Ein paar einleitende Worte zum ersten Kontakt mit dem fachfremden Wissensgebieten des Rechts.

        • Lektion1.1
          Einleitung 02 Minuten
        • Lektion1.2
          Allgemeine Herangehensweise 04 Minuten
        • Lektion1.3
          Einführung in die Arzneimittelversorgung 04 Minuten
      • Berufsrecht 8

        Berufsrecht der Apothekenpersonalberufe und Grundzüge der Berufsgerichtsbarkeit

        • Lektion2.1
          Der Apothekerberuf 05 Minuten
        • Lektion2.2
          Berufszugang der Apotheker 04 Minuten
        • Lektion2.3
          Kenntnisprüfung 04 Minuten
        • Lektion2.4
          Berufszugang der PTA 04 Minuten
        • Lektion2.5
          Berufsordnung 03 Minuten
        • Lektion2.6
          Fortbildungspflicht in der Apotheke 08 Minuten
        • Lektion2.7
          Berufsgerichtsbarkeit 05 Minuten
        • Lektion2.8
          Berufsgerichtliche Verfahren 04 Minuten
      • Apothekenrecht 7

        Rund um Apothekenwesen und Apothekenbetrieb

        • Lektion3.1
          Die Apotheke 02 Minuten
        • Lektion3.2
          Leitgedanken des Apothekenwesens 08 Minuten
        • Lektion3.3
          Sonderausprägungen 06 Minuten
        • Lektion3.4
          Versandhandel 04 Minuten
        • Lektion3.5
          Krankenhausapotheken 04 Minuten
        • Lektion3.6
          Gewährleistungsauftrag (KH-Apo) 06 Minuten
        • Lektion3.7
          Formen der Versorgung durch Krankenhausapotheken 06 Minuten
      • Apothekenbetrieb 15

        • Lektion4.1
          Die Apothekenbetriebserlaubnis 05 Minuten
        • Lektion4.2
          Der Apothekeninhaber 03 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekenpersonal 06 Minuten
        • Lektion4.4
          Pflichtschulungen 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Wissenschaftliche Hilfsmittel 07 Minuten
        • Lektion4.6
          Rechtsvorschriften in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.7
          Kontrahierungszwang 05 Minuten
        • Lektion4.8
          Beratungspflicht in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.9
          Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel 04 Minuten
        • Lektion4.10
          Abgabe von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 04 Minuten
        • Lektion4.11
          Botendienst 05 Minuten
        • Lektion4.12
          Schweigepflicht in der Apotheke 05 Minuten
        • Lektion4.13
          Ausnahmen von der Schweigepflicht 05 Minuten
        • Lektion4.14
          Rezepturen 08 Minuten
        • Lektion4.15
          Defektur 04 Minuten
      • Arzneimittelrecht 5

        • Lektion5.1
          Arzneimittelentwicklung 06 Minuten
        • Lektion5.2
          Generika und Biosimilars 03 Minuten
        • Lektion5.3
          Vertriebsstatus 04 Minuten
        • Lektion5.4
          Preisbildung von Arzneimitteln 08 Minuten
        • Lektion5.5
          Der pharmazeutische Großhandel 04 Minuten
      • Medizinprodukterecht 7

        • Lektion6.1
          Der Medizinproduktebegriff 02 Minuten
        • Lektion6.2
          Zweifelsfallregelung 05 Minuten
        • Lektion6.3
          Medizinprodukt oder Arzneimittel 10 Minuten
        • Lektion6.4
          Zertifizierung von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.5
          Risikoklassifikation 04 Minuten
        • Lektion6.6
          Betreiben von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.7
          Vertriebsstatus von Medizinprodukten 02 Minuten
      • Sozialrecht 9

        • Lektion7.1
          Unterschied PKV/GKV 30 Minuten
        • Lektion7.2
          Rechtsbeziehung zur GKV 04 Minuten
        • Lektion7.3
          Erstattungsausschlüsse 03 Minuten
        • Lektion7.4
          Retaxation in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion7.5
          Aut-idem 03 Minuten
        • Lektion7.6
          Pharmazeutische Bedenken 04 Minuten
        • Lektion7.7
          Substitutionsausschlussliste 04 Minuten
        • Lektion7.8
          Frühe Nutzenbewertung 04 Minuten
        • Lektion7.9
          Schwangerschaft und Abbruch 03 Minuten
      • Haftung 5

        • Lektion8.1
          Haftungsgrundsätze 05 Minuten
        • Lektion8.2
          Sorgfaltsmaßstab 05 Minuten
        • Lektion8.3
          Schuld 03 Minuten
        • Lektion8.4
          Leitlinien 04 Minuten
        • Lektion8.5
          Behandlungsfehler durch Apotheker? 08 Minuten
      • Weitere Rechtsgebiete 2

        • Lektion9.1
          Lebensmittel oder Arzneimittel? 30 Minuten
        • Lektion9.2
          Gefahrstoffrecht 06 Minuten

        Berufsordnung

        Spiel, Satz, Berufsordnung!

        Relevante Rechtsquellen und Systematik

        • Landesrecht
          • Heilberufekammergesetze
            • Berufsordnungen der jeweiligen Apothekerkammer (BO)

        Landesrecht

        Um zu wissen, wo man nach relevanten Rechtsvorschriften suchen muss, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Verteilung der Regelungskompetenz zwischen Bund und Ländern. Für den Berufszugang hatten wir bereits den Bund als Gesetzgeber identifiziert. Aber wie sieht es mit den sog. Berufsausübungsregelungen aus?

        Der Erlass von Berufsausübungsregelungen der Heilberufe obliegt den Ländern. Diese machen im Bereich allerdings lediglich auf einer generell-abstrakten Ebene unmittelbaren Gebrauch von dieser Kompetenz. Vielmehr “beauftragen” sie über die Heilberufekammergesetze die Apothekerkammern mit Erarbeitung und Erlass der Vorschriften für die Berufsausübung. Dies gehört somit zum gesetzlichen Auftrag der Apothekerkammern.

        Spiel, Satz und Satzung?!

        Die Apothekerkammern erlassen jeweilige Berufsordnungen (BO) für Apotheker über das Satzungsrecht. Bei einer BO handelt es sich somit nicht um eine Verordnung, sondern eine Satzung.

        Eine solche Satzung ist für Apotheker als Pflichtmitglieder der Kammer und vor dem Hintergrund der gesetzlichen Ermächtigung rechtsverbindlich. Sollten einem diese Regelungen nicht gefallen, ist eine schlichte Kündigung – wie in einem Tennisverein – somit für Apotheker keine Option.

        Wichtige Berufs- und Standespflichten


        Folgend wird beispielhaft die Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (BO LAKBW) verwendet. Für Prüfung und Praxis ist immer die jeweils maßgebliche BO zugrunde zu legen! Du findest diese i. d. R. auf der Website Deiner Kammer.


        In der Berufsordnung finden sich die Berufspflichten – also das Tun und Unterlassen – an die sich der Apotheker zu halten hat. Unschwer erkennbar wird insbesondere für den klassischen Apothekerberuf in der öffentlichen Apotheke nahezu der komplette Arbeitsalltag geregelt ist – von A wie Anstand bis W wie Wettbewerb. Aber einige Punkte stechen hervor:

        Generalklausel

        Hinter § 1 Abs. 3 BO LAKBW verbirgt sich eine sog. Generalklausel, die eine  gewissenhafte Berufsausübung vorschreibt, bei der der Apotheker dem entgegengebrachten Vertrauen gerecht werden muss. Eine solche Regelung ist sehr weit und meint nichts weniger, als dass vom Apotheker ein tadelloses und rechtstreues Verhalten verlangt wird.

        Frei in pharmazeutischen Fragen

        Gemäß § 3 BO LAKBW ist ein Apotheker frei in seinen pharmazeutischen Entscheidungen. Dies scheint zunächst nur für Inhaber zu gelten. Denn als Arbeitgeber steht dem Inhaber zunächst ein Weisungsrecht gegenüber seinen Angestellten zu.

        Jedoch stellt der Apothekerberuf einen freien Beruf dar. Dem entsprechend normiert z. B. § 3 BO LAKBW die Freiheit und Eigenverantwortlichkeit des Apothekers in pharmazeutischen Fragen. Eine solche (Therapie-)Freiheit kennt naturgemäß nur dort Grenzen, wo der Patientenwille sich nicht mit einer Therapieempfehlung deckt. Die Weisung eines Arbeitgebers kann eine solche Einschränkung der pharmazeutischen Freiheit des Apothekers hingegen nicht begründen.

        Fortbildungspflicht

        Auf die Fortbildungspflicht nach § 4 BO LAKBW wird später ausführlich eingegangen.

        Heilkunde- bzw. Kurierverbot

        Beim Kurierverbot bzw. Verbot der Ausübung der Heilkunde durch Apotheker handelt es sich um eines der stärksten Abgrenzungsmerkmale zum ärztlichen Beruf.

        Berufsgerichtsbarkeit

        Die Einhaltung der Berufsordnung der Apotheker wird durch die jeweilige Apothekerkammer überwacht. Diese kann bei kleineren Vergehen Disziplinarmaßnahmen ergreifen.

        Größere Verstöße gegen die Berufs- und Standespflichten werden in einer eigenen Gerichtsbarkeit in einem berufsrechtlichen Verfahren geahndet. Wie wir noch genauer betrachten werden, können die möglichen Folgen gravierende Auswirkungen haben. Dies verdeutlicht abermals, dass sich ein Vergleich der Satzung “Berufsordnung” mit einer Vereinssatzung verbietet.

        Berufsordnungen prägen den Berufsalltag des Apothekers in erheblichem Ausmaß.

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