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Einführung 3
Ein paar einleitende Worte zum ersten Kontakt mit dem fachfremden Wissensgebieten des Rechts.
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Lektion1.1
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Lektion1.2
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Lektion1.3
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Berufsrecht 8
Berufsrecht der Apothekenpersonalberufe und Grundzüge der Berufsgerichtsbarkeit
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Lektion2.1
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Lektion2.2
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Lektion2.3
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Lektion2.4
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Lektion2.5
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Lektion2.6
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Lektion2.7
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Lektion2.8
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Apothekenrecht 7
Rund um Apothekenwesen und Apothekenbetrieb
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Lektion3.1
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Lektion3.2
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Lektion3.3
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Lektion3.4
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Lektion3.5
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Lektion3.6
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Lektion3.7
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Apothekenbetrieb 15
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Lektion4.1
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Lektion4.2
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Lektion4.3
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Lektion4.4
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Lektion4.5
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Lektion4.6
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Lektion4.7
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Lektion4.8
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Lektion4.9
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Lektion4.10
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Lektion4.11
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Lektion4.12
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Lektion4.13
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Lektion4.14
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Lektion4.15
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Arzneimittelrecht 5
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Lektion5.1
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Lektion5.2
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Lektion5.3
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Lektion5.4
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Lektion5.5
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Medizinprodukterecht 7
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Lektion6.1
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Lektion6.2
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Lektion6.3
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Lektion6.4
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Lektion6.5
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Lektion6.6
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Lektion6.7
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Sozialrecht 9
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Lektion7.1
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Lektion7.2
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Lektion7.3
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Lektion7.4
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Lektion7.5
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Lektion7.6
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Lektion7.7
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Lektion7.8
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Lektion7.9
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Haftung 5
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Lektion8.1
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Lektion8.2
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Lektion8.3
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Lektion8.4
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Lektion8.5
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Weitere Rechtsgebiete 2
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Lektion9.1
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Lektion9.2
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Berufsgerichtsbarkeit
Der Berufsgerichtsbarkeit unterliegen alle verkammerten Heilberufe, somit auch die Apotheker. Aber wann und wie läuft ein solches Verfahren ab?
Relevante Rechtsquellen und Systematik
- Landesrecht
- Heilberufekammergesetze
Organisation der Berufsgerichtsbarkeit der Apotheker
Im Kurs zum allgemeinen Recht wurde über die verschiedenen Gerichtsbarkeiten gesprochen (5 Arme der Gerichtsbarkeit). Dort wurde bereits angedeutet, dass die Heilberufe zusätzlich der sog. Berufsgerichtsbarkeit unterworfen sind. Man könnte daher vom “6. Arm der Gerichtsbarkeit” für Ärzte und Apotheker sprechen.
Austragungsort: Ordentliche Gerichte
Die Berufsgerichte sind Gerichte für besondere Sachgebiete und i. d. R. an die ordentliche Gerichtsbarkeit angegliedert. Dies ist in den jeweiligen Heilberufekammergesetzen genau geregelt.
Kammer als Kickstarter
Die Apothekerkammer ist, wie wir bereits wissen, mit der Überwachung der Einhaltung der berufsrechtlichen Vorgaben betraut. Die Landesapotherkammer fungieren im Rahmen ihrer Überwachungsaufgabe auch als “Annahmestelle” für Beschwerden und Anzeigen bzgl. beruflichen Fehlverhaltens der Apotheker. Solche Beschwerden werden i. d. R. durch Patienten, deren Angehörige, Ärzte oder andere Apotheker erhoben.
Sofern das kammerinterne Beschwerdeverfahren den Anfangsverdacht erhärtet hat, wird nach Anhörung des Betroffenen und entsprechender Beschlussfassung durch den Vorstand der Landesapothekerkammer ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet.
Folgend wird beispielhaft die Situation in Baden-Württemberg beleuchtet, da das Berufsrecht – zumindest vom strukturellen Aufbau her – sehr “eisern” wirkt. Für Prüfung und Praxis sind immer die jeweils maßgeblichen Landesregelungen zugrunde zu legen! Du findest diese i. d. R. auf der Website Deiner Kammer.
Eine komplette Verfahrensübersicht findest Du hier.
Der Kammeranwalt
Der nächste Schritt ist die Weiterleitung der Anzeige an den Kammeranwalt. Dieser führt die Ermittlungen gegen den beschuldigten Apotheker und vertritt die berufsgerichtliche Klage im Verfahren vor den Berufsgerichten.
Zusammenspiel der Gerichtsbarkeiten
Das Berufsrecht ist organisatorisch eng mit den anderen Gerichtsbarkeiten verbunden. In der Praxis werden die zuständigen Stellen – hier Kammern – über das sog. MiStra-Verfahren (Mitteilung über Strafsachen) über strafrechtliche Verurteilungen informiert.
Der Vorstand der Apothekerkammer entscheidet in diesen und im Falle der Kenntnis von anderen verwaltungsrechtlichen Urteilen gegen ein Pflichtmitglied über die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens. Bei der Entscheidung spielt regelmäßig der sog. berufsrechtliche Überhang eine wesentliche Rolle. Hierbei geht es insbesondere um die Frage, ob das Vergehen des Apothekers in Hinblick auf die berufsrechtlichen Aspekte des Verstoßes des urteilenden Gerichtes bereits ausreichend “gewürdigt” wurde. Falls nicht, kommt ein berufsrechtliches Verfahren in Betracht. Denn “Mehrfachverurteilungen” sind in Deutschland nur in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten möglich.
Somit kann die Berufsgerichtsbarkeit der Apotheker auch über den Verwaltungsweg in Gang gebracht werden.
Zuständigkeit der Berufsgerichtsbarkeit
Grundsätzlich kommt ein berufsrechtliches Verfahren bei schuldhafter Verletzung pharmazeutischer Berufs- und Standespflichten in Betracht.
In der Praxis geht es somit um Verstöße gegen die Berufsordnung der Apotheker. Aber auch Vorfälle aus dem Privatleben können die Berufsgerichtsbarkeit der Apotheker auf den Plan rufen. Denn es existiert auch vereinzelte Rechtsprechung, die einen berufsrechtlichen Überhang deswegen bejaht, weil ein ungebührliches Verhalten im Privatleben durchaus in der Lage sei das Ansehen des Berufsstandes zu beschädigen.
Berufsgerichtsbarkeit der Apotheker – Nur für Mitglieder
Der Berufsgerichtsbarkeit unterliegen ausschließlich Mitglieder der jeweiligen Apothekerkammer. Dies ist einer der Gründe für eine Pflichtmitgliedschaft der approbierten Apotheker in den Kammern.