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      PhiP

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      KursePrüfungsvorbereitungPTAOnline Lehrbuch | Pharmazeutische Gesetzeskunde
      • Einführung 3

        Ein paar einleitende Worte zum ersten Kontakt mit dem fachfremden Wissensgebieten des Rechts.

        • Lektion1.1
          Einleitung 02 Minuten
        • Lektion1.2
          Allgemeine Herangehensweise 04 Minuten
        • Lektion1.3
          Einführung in die Arzneimittelversorgung 04 Minuten
      • Berufsrecht 8

        Berufsrecht der Apothekenpersonalberufe und Grundzüge der Berufsgerichtsbarkeit

        • Lektion2.1
          Der Apothekerberuf 05 Minuten
        • Lektion2.2
          Berufszugang der Apotheker 04 Minuten
        • Lektion2.3
          Kenntnisprüfung 04 Minuten
        • Lektion2.4
          Berufszugang der PTA 04 Minuten
        • Lektion2.5
          Berufsordnung 03 Minuten
        • Lektion2.6
          Fortbildungspflicht in der Apotheke 08 Minuten
        • Lektion2.7
          Berufsgerichtsbarkeit 05 Minuten
        • Lektion2.8
          Berufsgerichtliche Verfahren 04 Minuten
      • Apothekenrecht 7

        Rund um Apothekenwesen und Apothekenbetrieb

        • Lektion3.1
          Die Apotheke 02 Minuten
        • Lektion3.2
          Leitgedanken des Apothekenwesens 08 Minuten
        • Lektion3.3
          Sonderausprägungen 06 Minuten
        • Lektion3.4
          Versandhandel 04 Minuten
        • Lektion3.5
          Krankenhausapotheken 04 Minuten
        • Lektion3.6
          Gewährleistungsauftrag (KH-Apo) 06 Minuten
        • Lektion3.7
          Formen der Versorgung durch Krankenhausapotheken 06 Minuten
      • Apothekenbetrieb 15

        • Lektion4.1
          Die Apothekenbetriebserlaubnis 05 Minuten
        • Lektion4.2
          Der Apothekeninhaber 03 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekenpersonal 06 Minuten
        • Lektion4.4
          Pflichtschulungen 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Wissenschaftliche Hilfsmittel 07 Minuten
        • Lektion4.6
          Rechtsvorschriften in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.7
          Kontrahierungszwang 05 Minuten
        • Lektion4.8
          Beratungspflicht in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.9
          Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel 04 Minuten
        • Lektion4.10
          Abgabe von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 04 Minuten
        • Lektion4.11
          Botendienst 05 Minuten
        • Lektion4.12
          Schweigepflicht in der Apotheke 05 Minuten
        • Lektion4.13
          Ausnahmen von der Schweigepflicht 05 Minuten
        • Lektion4.14
          Rezepturen 08 Minuten
        • Lektion4.15
          Defektur 04 Minuten
      • Arzneimittelrecht 5

        • Lektion5.1
          Arzneimittelentwicklung 06 Minuten
        • Lektion5.2
          Generika und Biosimilars 03 Minuten
        • Lektion5.3
          Vertriebsstatus 04 Minuten
        • Lektion5.4
          Preisbildung von Arzneimitteln 08 Minuten
        • Lektion5.5
          Der pharmazeutische Großhandel 04 Minuten
      • Medizinprodukterecht 7

        • Lektion6.1
          Der Medizinproduktebegriff 02 Minuten
        • Lektion6.2
          Zweifelsfallregelung 05 Minuten
        • Lektion6.3
          Medizinprodukt oder Arzneimittel 10 Minuten
        • Lektion6.4
          Zertifizierung von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.5
          Risikoklassifikation 04 Minuten
        • Lektion6.6
          Betreiben von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.7
          Vertriebsstatus von Medizinprodukten 02 Minuten
      • Sozialrecht 9

        • Lektion7.1
          Unterschied PKV/GKV 30 Minuten
        • Lektion7.2
          Rechtsbeziehung zur GKV 04 Minuten
        • Lektion7.3
          Erstattungsausschlüsse 03 Minuten
        • Lektion7.4
          Retaxation in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion7.5
          Aut-idem 03 Minuten
        • Lektion7.6
          Pharmazeutische Bedenken 04 Minuten
        • Lektion7.7
          Substitutionsausschlussliste 04 Minuten
        • Lektion7.8
          Frühe Nutzenbewertung 04 Minuten
        • Lektion7.9
          Schwangerschaft und Abbruch 03 Minuten
      • Haftung 5

        • Lektion8.1
          Haftungsgrundsätze 05 Minuten
        • Lektion8.2
          Sorgfaltsmaßstab 05 Minuten
        • Lektion8.3
          Schuld 03 Minuten
        • Lektion8.4
          Leitlinien 04 Minuten
        • Lektion8.5
          Behandlungsfehler durch Apotheker? 08 Minuten
      • Weitere Rechtsgebiete 2

        • Lektion9.1
          Lebensmittel oder Arzneimittel? 30 Minuten
        • Lektion9.2
          Gefahrstoffrecht 06 Minuten

        Berufsgerichtsbarkeit

        Der Berufsgerichtsbarkeit unterliegen alle verkammerten Heilberufe, somit auch die Apotheker. Aber wann und wie läuft ein solches Verfahren ab?

        Relevante Rechtsquellen und Systematik

        • Landesrecht
          • Heilberufekammergesetze

        Organisation der Berufsgerichtsbarkeit der Apotheker

        Im Kurs zum allgemeinen Recht wurde über die verschiedenen Gerichtsbarkeiten gesprochen (5 Arme der Gerichtsbarkeit). Dort wurde bereits angedeutet, dass die Heilberufe zusätzlich der sog. Berufsgerichtsbarkeit unterworfen sind. Man könnte daher vom “6. Arm der Gerichtsbarkeit” für Ärzte und Apotheker sprechen.

        Austragungsort: Ordentliche Gerichte

        Die Berufsgerichte sind Gerichte für besondere Sachgebiete und i. d. R. an die ordentliche Gerichtsbarkeit angegliedert. Dies ist in den jeweiligen Heilberufekammergesetzen genau geregelt.

        Kammer als Kickstarter

        Die Apothekerkammer ist, wie wir bereits wissen, mit der Überwachung der Einhaltung der berufsrechtlichen Vorgaben betraut. Die Landesapotherkammer fungieren im Rahmen ihrer Überwachungsaufgabe auch als “Annahmestelle” für Beschwerden und Anzeigen bzgl. beruflichen Fehlverhaltens der Apotheker. Solche Beschwerden werden i. d. R. durch Patienten, deren Angehörige, Ärzte oder andere Apotheker erhoben.

        Sofern das kammerinterne Beschwerdeverfahren den Anfangsverdacht erhärtet hat, wird nach Anhörung des Betroffenen und entsprechender Beschlussfassung durch den Vorstand der Landesapothekerkammer ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet.


        Folgend wird beispielhaft die Situation in Baden-Württemberg beleuchtet, da das Berufsrecht – zumindest vom strukturellen Aufbau her – sehr “eisern” wirkt. Für Prüfung und Praxis sind immer die jeweils maßgeblichen Landesregelungen zugrunde zu legen! Du findest diese i. d. R. auf der Website Deiner Kammer.

        Eine komplette Verfahrensübersicht findest Du hier.


        Der Kammeranwalt

        Der nächste Schritt ist die Weiterleitung der Anzeige an den Kammeranwalt. Dieser führt die Ermittlungen gegen den beschuldigten Apotheker und vertritt die berufsgerichtliche Klage im Verfahren vor den Berufsgerichten.

        Zusammenspiel der Gerichtsbarkeiten

        Das Berufsrecht ist organisatorisch eng mit den anderen Gerichtsbarkeiten verbunden. In der Praxis werden die zuständigen Stellen – hier Kammern – über das sog. MiStra-Verfahren (Mitteilung über Strafsachen) über strafrechtliche Verurteilungen informiert.

        Der Vorstand der Apothekerkammer entscheidet in diesen und im Falle der Kenntnis von anderen verwaltungsrechtlichen Urteilen gegen ein Pflichtmitglied über die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens. Bei der Entscheidung spielt regelmäßig der sog. berufsrechtliche Überhang eine wesentliche Rolle. Hierbei geht es insbesondere um die Frage, ob das Vergehen des Apothekers in Hinblick auf die berufsrechtlichen Aspekte des Verstoßes des urteilenden Gerichtes bereits ausreichend “gewürdigt” wurde. Falls nicht, kommt ein berufsrechtliches Verfahren in Betracht. Denn “Mehrfachverurteilungen” sind in Deutschland nur in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten möglich.

        Somit kann die Berufsgerichtsbarkeit der Apotheker auch über den Verwaltungsweg in Gang gebracht werden.

        Zuständigkeit der Berufsgerichtsbarkeit

        Grundsätzlich kommt ein berufsrechtliches Verfahren bei schuldhafter Verletzung pharmazeutischer Berufs- und Standespflichten in Betracht.

        In der Praxis geht es somit um Verstöße gegen die Berufsordnung der Apotheker. Aber auch Vorfälle aus dem Privatleben können die Berufsgerichtsbarkeit der Apotheker auf den Plan rufen. Denn es existiert auch vereinzelte Rechtsprechung, die einen berufsrechtlichen Überhang deswegen bejaht, weil ein ungebührliches Verhalten im Privatleben durchaus in der Lage sei das Ansehen des Berufsstandes zu beschädigen.

        Berufsgerichtsbarkeit der Apotheker – Nur für Mitglieder

        Der Berufsgerichtsbarkeit unterliegen ausschließlich Mitglieder der jeweiligen Apothekerkammer. Dies ist einer der Gründe für eine Pflichtmitgliedschaft der approbierten Apotheker in den Kammern.

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