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      PhiP

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      KursePrüfungsvorbereitungPTAOnline Lehrbuch | Pharmazeutische Gesetzeskunde
      • Einführung 3

        Ein paar einleitende Worte zum ersten Kontakt mit dem fachfremden Wissensgebieten des Rechts.

        • Lektion1.1
          Einleitung 02 Minuten
        • Lektion1.2
          Allgemeine Herangehensweise 04 Minuten
        • Lektion1.3
          Einführung in die Arzneimittelversorgung 04 Minuten
      • Berufsrecht 8

        Berufsrecht der Apothekenpersonalberufe und Grundzüge der Berufsgerichtsbarkeit

        • Lektion2.1
          Der Apothekerberuf 05 Minuten
        • Lektion2.2
          Berufszugang der Apotheker 04 Minuten
        • Lektion2.3
          Kenntnisprüfung 04 Minuten
        • Lektion2.4
          Berufszugang der PTA 04 Minuten
        • Lektion2.5
          Berufsordnung 03 Minuten
        • Lektion2.6
          Fortbildungspflicht in der Apotheke 08 Minuten
        • Lektion2.7
          Berufsgerichtsbarkeit 05 Minuten
        • Lektion2.8
          Berufsgerichtliche Verfahren 04 Minuten
      • Apothekenrecht 7

        Rund um Apothekenwesen und Apothekenbetrieb

        • Lektion3.1
          Die Apotheke 02 Minuten
        • Lektion3.2
          Leitgedanken des Apothekenwesens 08 Minuten
        • Lektion3.3
          Sonderausprägungen 06 Minuten
        • Lektion3.4
          Versandhandel 04 Minuten
        • Lektion3.5
          Krankenhausapotheken 04 Minuten
        • Lektion3.6
          Gewährleistungsauftrag (KH-Apo) 06 Minuten
        • Lektion3.7
          Formen der Versorgung durch Krankenhausapotheken 06 Minuten
      • Apothekenbetrieb 15

        • Lektion4.1
          Die Apothekenbetriebserlaubnis 05 Minuten
        • Lektion4.2
          Der Apothekeninhaber 03 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekenpersonal 06 Minuten
        • Lektion4.4
          Pflichtschulungen 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Wissenschaftliche Hilfsmittel 07 Minuten
        • Lektion4.6
          Rechtsvorschriften in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.7
          Kontrahierungszwang 05 Minuten
        • Lektion4.8
          Beratungspflicht in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.9
          Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel 04 Minuten
        • Lektion4.10
          Abgabe von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 04 Minuten
        • Lektion4.11
          Botendienst 05 Minuten
        • Lektion4.12
          Schweigepflicht in der Apotheke 05 Minuten
        • Lektion4.13
          Ausnahmen von der Schweigepflicht 05 Minuten
        • Lektion4.14
          Rezepturen 08 Minuten
        • Lektion4.15
          Defektur 04 Minuten
      • Arzneimittelrecht 5

        • Lektion5.1
          Arzneimittelentwicklung 06 Minuten
        • Lektion5.2
          Generika und Biosimilars 03 Minuten
        • Lektion5.3
          Vertriebsstatus 04 Minuten
        • Lektion5.4
          Preisbildung von Arzneimitteln 08 Minuten
        • Lektion5.5
          Der pharmazeutische Großhandel 04 Minuten
      • Medizinprodukterecht 7

        • Lektion6.1
          Der Medizinproduktebegriff 02 Minuten
        • Lektion6.2
          Zweifelsfallregelung 05 Minuten
        • Lektion6.3
          Medizinprodukt oder Arzneimittel 10 Minuten
        • Lektion6.4
          Zertifizierung von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.5
          Risikoklassifikation 04 Minuten
        • Lektion6.6
          Betreiben von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.7
          Vertriebsstatus von Medizinprodukten 02 Minuten
      • Sozialrecht 9

        • Lektion7.1
          Unterschied PKV/GKV 30 Minuten
        • Lektion7.2
          Rechtsbeziehung zur GKV 04 Minuten
        • Lektion7.3
          Erstattungsausschlüsse 03 Minuten
        • Lektion7.4
          Retaxation in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion7.5
          Aut-idem 03 Minuten
        • Lektion7.6
          Pharmazeutische Bedenken 04 Minuten
        • Lektion7.7
          Substitutionsausschlussliste 04 Minuten
        • Lektion7.8
          Frühe Nutzenbewertung 04 Minuten
        • Lektion7.9
          Schwangerschaft und Abbruch 03 Minuten
      • Haftung 5

        • Lektion8.1
          Haftungsgrundsätze 05 Minuten
        • Lektion8.2
          Sorgfaltsmaßstab 05 Minuten
        • Lektion8.3
          Schuld 03 Minuten
        • Lektion8.4
          Leitlinien 04 Minuten
        • Lektion8.5
          Behandlungsfehler durch Apotheker? 08 Minuten
      • Weitere Rechtsgebiete 2

        • Lektion9.1
          Lebensmittel oder Arzneimittel? 30 Minuten
        • Lektion9.2
          Gefahrstoffrecht 06 Minuten

        Allgemeine Herangehensweise

        Gedankenwelten

        Denken im Trichter

        Die juristischen Methoden folgen gewissen Grundsätzen. So tastet man sich beispielsweise von einer generellen Ebene über eine speziellere Ebene bis zum konkreten Einzelsachverhalt vor. Ich nenne das »Trichterprinzip«, da man das Thema gedanklich immer weiter eingrenzt. Dies schützt vor vorschnellen (falschen) Antworten, da man sich systematisch dem Problem der konkreten Frage nähert. Dies ist wichtig, da es auf jedes Detail in einem Sachverhalt ankommen kann. So kann sich die Antwort bis zur letzten Ebene und dem letzten Prüfschritt im Trichterprozess verändern. In der Praxis schützt dieses Vorgehen vor Haftungsfallen und in der Prüfung kann man mit systemischen Überblick und Verständnis glänzen. Das Trichterprinzip ist somit nicht nur als Taktik für die Rechtsprüfung geeignet, sondern im gesamten Berufsleben!
        Trichterprinzip
        keine vorschnellen Antworten! Lieber von generell nach konkret die Frage herleiten.

        Wenn-dann oder A + B = P

        Gesetze sind grundsätzlich nach demselben Muster aufgebaut. Es findet sich regelhaft eine »wenn-dann-Struktur«. Ein kurzes Beispiel:
        […mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht, …] § 95 Abs. 1 Nr. 5 AMG
        Beschränken wir uns auf das Wesentliche, erkennen wir recht schnell die «wenn-dann-Bedingung». Denn der Gesetzgeber gibt vor, dass wenn wir ein Arzneimittel ohne Verschreibung abgeben (Tatbestandsmerkmal), wir dann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (Rechtsfolge) belegt werden können. Bei dem restlichen Inhalt könnte man von Nebenbedingungen sprechen. Dieses Prinzip darf uns – wenn man es genau nimmt – gar nicht fremd sein. Man muss sich nur eine chemische (Teil-)Reaktion ansehen. Wenn Edukt A mit Edukt B unter bestimmten Bedingungen (Katalysator, Temperatur, o. Ä.) zusammengebracht werden, dann entsteht das Produkt P.
        Wenn-dann-Struktur
        Die “wenn-dann-Struktur” in Gesetzen ist mit chemischen Reaktionen wie A + B = P durchaus vergleichbar
        Erfahrungsgemäß wissen Sie aus leidiger Laborerfahrung, dass es auch hier auf jedes Detail der Nebenbedingungen ankommen kann. Und das oftmals viele Reaktionen in Serie beschrieben werden müssen, ist auch nicht neu. Bei juristischen Fragestellen gibt es solche Nebenbedingungen ebenfalls. Insofern ist Ihnen diese Denkweise gar nicht so fremd.

        Nicht zu juristisch werden!

        Bei aller Sinnhaftigkeit sich die juristischen Methoden für die Prüfung anzueignen, gibt es klare Grenzen. Die staatliche Prüfung bzw. die Teilprüfung Recht wird häufig von Apothekern abgenommen. Während es Rechtswissenschaftler über die vorgestellten Denkweisen hinaus lieben Meinungen auszutauschen, streitbar zu vertreten und selbst höchstrichterliche Rechtsprechung rechtsdogmatisch zu kritisieren, wäre dies in der staatlichen Prüfung wohl weniger zielführend. Die Prüfer sind i. d. R. verwaltungsrechtlich ausgerichtet – tendenziell restriktive Auslegung von Rechtsnormen am Wortlaut des Gesetzes – und allenfalls an der derzeitig gültigen Rechtsprechung orientiert. Alternativ durchaus vertretbare Meinungen werden hier vermutlich selten auf ein offenes Ohr treffen.

        Was machen wir nun also?

        Die vorgestellte Taktik für die Rechtsprüfung haben ihre Vorteile, aber auch ihre Grenzen. Der Weg zum systematischen Überblick und der Anwendbarkeit des Wissens in Prüfung und Praxis führt über die Kombination aus juristischer und apothekerlicher Perspektive. Grundsätzlich zu empfehlen ist die Anwendung des Trichterprinzips. Denn zum Einen ermöglicht die stete Eingrenzung des Themas den Prüfung vom eigenen Systemüberblick zu überzeugen und zum anderen gewinnt man Zeit. In einer zeitlich limitierten Prüfung kann es nichts besseres geben, als im Redefluss zu bleiben, da man so keinen Themenwechsel auf unsicheres Terrain riskiert.
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