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Einführung 3
Ein paar einleitende Worte zum ersten Kontakt mit dem fachfremden Wissensgebieten des Rechts.
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Lektion1.1
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Lektion1.2
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Lektion1.3
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Berufsrecht 8
Berufsrecht der Apothekenpersonalberufe und Grundzüge der Berufsgerichtsbarkeit
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Lektion2.1
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Lektion2.2
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Lektion2.3
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Lektion2.4
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Lektion2.5
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Lektion2.6
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Lektion2.7
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Lektion2.8
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Apothekenrecht 7
Rund um Apothekenwesen und Apothekenbetrieb
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Lektion3.1
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Lektion3.2
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Lektion3.3
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Lektion3.4
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Lektion3.5
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Lektion3.6
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Lektion3.7
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Apothekenbetrieb 15
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Lektion4.1
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Lektion4.2
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Lektion4.3
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Lektion4.4
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Lektion4.5
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Lektion4.6
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Lektion4.7
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Lektion4.8
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Lektion4.9
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Lektion4.10
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Lektion4.11
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Lektion4.12
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Lektion4.13
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Lektion4.14
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Lektion4.15
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Arzneimittelrecht 5
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Lektion5.1
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Lektion5.2
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Lektion5.3
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Lektion5.4
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Lektion5.5
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Medizinprodukterecht 7
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Lektion6.1
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Lektion6.2
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Lektion6.3
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Lektion6.4
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Lektion6.5
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Lektion6.6
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Lektion6.7
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Sozialrecht 9
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Lektion7.1
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Lektion7.2
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Lektion7.3
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Lektion7.4
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Lektion7.5
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Lektion7.6
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Lektion7.7
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Lektion7.8
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Lektion7.9
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Haftung 5
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Lektion8.1
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Lektion8.2
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Lektion8.3
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Lektion8.4
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Lektion8.5
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Weitere Rechtsgebiete 2
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Lektion9.1
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Lektion9.2
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Allgemeine Herangehensweise
Gedankenwelten
Denken im Trichter
Die juristischen Methoden folgen gewissen Grundsätzen. So tastet man sich beispielsweise von einer generellen Ebene über eine speziellere Ebene bis zum konkreten Einzelsachverhalt vor. Ich nenne das »Trichterprinzip«, da man das Thema gedanklich immer weiter eingrenzt. Dies schützt vor vorschnellen (falschen) Antworten, da man sich systematisch dem Problem der konkreten Frage nähert. Dies ist wichtig, da es auf jedes Detail in einem Sachverhalt ankommen kann. So kann sich die Antwort bis zur letzten Ebene und dem letzten Prüfschritt im Trichterprozess verändern. In der Praxis schützt dieses Vorgehen vor Haftungsfallen und in der Prüfung kann man mit systemischen Überblick und Verständnis glänzen. Das Trichterprinzip ist somit nicht nur als Taktik für die Rechtsprüfung geeignet, sondern im gesamten Berufsleben!Wenn-dann oder A + B = P
Gesetze sind grundsätzlich nach demselben Muster aufgebaut. Es findet sich regelhaft eine »wenn-dann-Struktur«. Ein kurzes Beispiel:[…mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht, …] § 95 Abs. 1 Nr. 5 AMGBeschränken wir uns auf das Wesentliche, erkennen wir recht schnell die «wenn-dann-Bedingung». Denn der Gesetzgeber gibt vor, dass wenn wir ein Arzneimittel ohne Verschreibung abgeben (Tatbestandsmerkmal), wir dann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (Rechtsfolge) belegt werden können. Bei dem restlichen Inhalt könnte man von Nebenbedingungen sprechen. Dieses Prinzip darf uns – wenn man es genau nimmt – gar nicht fremd sein. Man muss sich nur eine chemische (Teil-)Reaktion ansehen. Wenn Edukt A mit Edukt B unter bestimmten Bedingungen (Katalysator, Temperatur, o. Ä.) zusammengebracht werden, dann entsteht das Produkt P.

Nicht zu juristisch werden!
Bei aller Sinnhaftigkeit sich die juristischen Methoden für die Prüfung anzueignen, gibt es klare Grenzen. Die staatliche Prüfung bzw. die Teilprüfung Recht wird häufig von Apothekern abgenommen. Während es Rechtswissenschaftler über die vorgestellten Denkweisen hinaus lieben Meinungen auszutauschen, streitbar zu vertreten und selbst höchstrichterliche Rechtsprechung rechtsdogmatisch zu kritisieren, wäre dies in der staatlichen Prüfung wohl weniger zielführend. Die Prüfer sind i. d. R. verwaltungsrechtlich ausgerichtet – tendenziell restriktive Auslegung von Rechtsnormen am Wortlaut des Gesetzes – und allenfalls an der derzeitig gültigen Rechtsprechung orientiert. Alternativ durchaus vertretbare Meinungen werden hier vermutlich selten auf ein offenes Ohr treffen.Was machen wir nun also?
Die vorgestellte Taktik für die Rechtsprüfung haben ihre Vorteile, aber auch ihre Grenzen. Der Weg zum systematischen Überblick und der Anwendbarkeit des Wissens in Prüfung und Praxis führt über die Kombination aus juristischer und apothekerlicher Perspektive. Grundsätzlich zu empfehlen ist die Anwendung des Trichterprinzips. Denn zum Einen ermöglicht die stete Eingrenzung des Themas den Prüfung vom eigenen Systemüberblick zu überzeugen und zum anderen gewinnt man Zeit. In einer zeitlich limitierten Prüfung kann es nichts besseres geben, als im Redefluss zu bleiben, da man so keinen Themenwechsel auf unsicheres Terrain riskiert.
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