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      PhiP

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      KursePrüfungsvorbereitungPTAOnline Lehrbuch | Pharmazeutische Gesetzeskunde
      • Einführung 3

        Ein paar einleitende Worte zum ersten Kontakt mit dem fachfremden Wissensgebieten des Rechts.

        • Lektion1.1
          Einleitung 02 Minuten
        • Lektion1.2
          Allgemeine Herangehensweise 04 Minuten
        • Lektion1.3
          Einführung in die Arzneimittelversorgung 04 Minuten
      • Berufsrecht 8

        Berufsrecht der Apothekenpersonalberufe und Grundzüge der Berufsgerichtsbarkeit

        • Lektion2.1
          Der Apothekerberuf 05 Minuten
        • Lektion2.2
          Berufszugang der Apotheker 04 Minuten
        • Lektion2.3
          Kenntnisprüfung 04 Minuten
        • Lektion2.4
          Berufszugang der PTA 04 Minuten
        • Lektion2.5
          Berufsordnung 03 Minuten
        • Lektion2.6
          Fortbildungspflicht in der Apotheke 08 Minuten
        • Lektion2.7
          Berufsgerichtsbarkeit 05 Minuten
        • Lektion2.8
          Berufsgerichtliche Verfahren 04 Minuten
      • Apothekenrecht 7

        Rund um Apothekenwesen und Apothekenbetrieb

        • Lektion3.1
          Die Apotheke 02 Minuten
        • Lektion3.2
          Leitgedanken des Apothekenwesens 08 Minuten
        • Lektion3.3
          Sonderausprägungen 06 Minuten
        • Lektion3.4
          Versandhandel 04 Minuten
        • Lektion3.5
          Krankenhausapotheken 04 Minuten
        • Lektion3.6
          Gewährleistungsauftrag (KH-Apo) 06 Minuten
        • Lektion3.7
          Formen der Versorgung durch Krankenhausapotheken 06 Minuten
      • Apothekenbetrieb 15

        • Lektion4.1
          Die Apothekenbetriebserlaubnis 05 Minuten
        • Lektion4.2
          Der Apothekeninhaber 03 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekenpersonal 06 Minuten
        • Lektion4.4
          Pflichtschulungen 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Wissenschaftliche Hilfsmittel 07 Minuten
        • Lektion4.6
          Rechtsvorschriften in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.7
          Kontrahierungszwang 05 Minuten
        • Lektion4.8
          Beratungspflicht in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion4.9
          Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel 04 Minuten
        • Lektion4.10
          Abgabe von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 04 Minuten
        • Lektion4.11
          Botendienst 05 Minuten
        • Lektion4.12
          Schweigepflicht in der Apotheke 05 Minuten
        • Lektion4.13
          Ausnahmen von der Schweigepflicht 05 Minuten
        • Lektion4.14
          Rezepturen 08 Minuten
        • Lektion4.15
          Defektur 04 Minuten
      • Arzneimittelrecht 5

        • Lektion5.1
          Arzneimittelentwicklung 06 Minuten
        • Lektion5.2
          Generika und Biosimilars 03 Minuten
        • Lektion5.3
          Vertriebsstatus 04 Minuten
        • Lektion5.4
          Preisbildung von Arzneimitteln 08 Minuten
        • Lektion5.5
          Der pharmazeutische Großhandel 04 Minuten
      • Medizinprodukterecht 7

        • Lektion6.1
          Der Medizinproduktebegriff 02 Minuten
        • Lektion6.2
          Zweifelsfallregelung 05 Minuten
        • Lektion6.3
          Medizinprodukt oder Arzneimittel 10 Minuten
        • Lektion6.4
          Zertifizierung von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.5
          Risikoklassifikation 04 Minuten
        • Lektion6.6
          Betreiben von Medizinprodukten 03 Minuten
        • Lektion6.7
          Vertriebsstatus von Medizinprodukten 02 Minuten
      • Sozialrecht 9

        • Lektion7.1
          Unterschied PKV/GKV 30 Minuten
        • Lektion7.2
          Rechtsbeziehung zur GKV 04 Minuten
        • Lektion7.3
          Erstattungsausschlüsse 03 Minuten
        • Lektion7.4
          Retaxation in der Apotheke 04 Minuten
        • Lektion7.5
          Aut-idem 03 Minuten
        • Lektion7.6
          Pharmazeutische Bedenken 04 Minuten
        • Lektion7.7
          Substitutionsausschlussliste 04 Minuten
        • Lektion7.8
          Frühe Nutzenbewertung 04 Minuten
        • Lektion7.9
          Schwangerschaft und Abbruch 03 Minuten
      • Haftung 5

        • Lektion8.1
          Haftungsgrundsätze 05 Minuten
        • Lektion8.2
          Sorgfaltsmaßstab 05 Minuten
        • Lektion8.3
          Schuld 03 Minuten
        • Lektion8.4
          Leitlinien 04 Minuten
        • Lektion8.5
          Behandlungsfehler durch Apotheker? 08 Minuten
      • Weitere Rechtsgebiete 2

        • Lektion9.1
          Lebensmittel oder Arzneimittel? 30 Minuten
        • Lektion9.2
          Gefahrstoffrecht 06 Minuten

        Berufszugang der PTA

        PTA und Zugangsbeschränkung

        Relevante Rechtsquellen und Systematik

        • Bundesrecht
          • Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG)
            • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV)
        • Landesrecht
          • Durchführung, insbesondere PTA-Schulen

        Bundeskompetenz

        Wer unter der geschützten Berufsbezeichnung des “pharmazeutisch-technischen Assistenten” – kurz: PTA – seinen Beruf ausüben will, sucht wie auch beim Apotheker im Bundesrecht nach den maßgeblichen Vorschriften. Der Bund regelt den Berufszugang der PTA im Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG). Somit handelt es sich beim PTA-Beruf um einen staatlich regulierten Berufszugang.

        Das PharmTAG regelt die Berufszulassung für PTA u. a. indem sie das Bundesgesundheitsministerium zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) ermächtigt (vgl. § 7 PharmTAG). Sie regelt die Details des kompletten Ausbildungsweges bis zur staatlichen Prüfung.

        Ausbildungsinhalte

        Neben den Umfangs- und Inhaltsbeschreibungen der PTA-Ausbildung (vgl. § 1 PTA-APrV) finden sich hier die Regelungen für die staatliche Prüfung. So ist die PTA-Prüfung in zwei Abschnitte unterteilt:

        Abschnitt 1 endet mit dem Lehrgang an der PTA Schule. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Die Prüfung nach der praktischen Ausbildung (2. Abschnitt) schließt mit einer weiteren mündlichen Prüfung.

        Berufszugang der PTA; Prüfungsinhalte

        Berufserlaubnis

        § 1 PharmTAG schreibt bei dauerhafter Tätigkeit in Deutschland als PTA eine “Erlaubnis” vor. Um diese Berufserlaubnis zu bekommen ist i. d. R. ein zweijähriger Lehrgang an einer staatliche anerkannten Lehreinrichtung (vgl. § 5 PharmTAG) mit einer halbjährigen praktischen Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke (vgl. § 6 PharmTAG) sowie anschließender staatlicher Prüfung erforderlich.

        Persönliche Voraussetzungen

        Sofern der Lehrgang an einer PTA-Schule erfolgreich belegt, eine Ausbildungsapotheke für sein Praktikum gefunden und die staatliche Prüfung bestanden wurde, besteht nach § 2 PharmTAG ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Erlaubnis. Jedenfalls dann, wenn die dort weiter aufgeführten persönlichen Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sind:

        1. Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs
        2. gesundheitliche Eignung
        3. für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache

        Berufszugang der PTA – ein Verwaltungsakt

        Wie bei den Apothekern wird die Berufserlaubnis durch die zuständige Behörde auf Antrag erteilt. Je nach Bundesland kann eine unterschiedliche Behörde zuständig sein (Regierungspräsidium, Innenministerium, etc.).

        Verzicht?!

        Für PTA gelten vergleichbare Regelungen, wie für Apotheker. Auch die (PTA-Berufs-) Erlaubnis kann nach § 2b PharmTAG zurückgenommen, widerrufen oder ruhend gestellt werden. Naturgemäß kann auf die Erlaubnis ebenfalls verzichtet werden.

        Wenngleich bisher kaum Rechtsprechung zu diesen Fällen existiert wird auch hier regelhaft ein würdiges Verhalten des PTA als Voraussetzung zur dauerhaften Berufsausübung verlangt werden. PTA-Reformgesetz Unter http://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=PTAGEG&kurz=SGB+V&ag=2497 findest Du das sog. PTA-Reformgesetz, welches zum 01.01.2023 in Kraft tritt. Geneigte Prüfer könnten ein wenig “in die Zukunft” fragen. In rechtlicher Hinsicht ist dieser zwar beschlossen, jedoch noch nicht relevant. Ein Blick auf die wesentlichen Änderungen schadet allerdings nicht. Hier findest Du einen Überblick über die Beweggründe und die wichtigsten Änderungen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/4-quartal/pta-reformgesetz.html

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