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      • A02 Einführung in die Gesundheitsverwaltung
      KursePrüfungsvorbereitungZahnarztA02 Einführung in die Gesundheitsverwaltung
      • Einführung 1

        Dieser Lerntext soll eine Kurzeinführung in das Thema Gesundheitsverwaltung bieten.

        • Lektion1.1
          Einführung in die Gesundheitsverwaltung 02 Minuten
      • Öffentliche Gesundheitsverwaltung des Bundes 7

        Darstellung der Zuständigkeiten und Vorstellung der Gesundheitsverwaltung.

        • Lektion2.1
          Bundesministerium für Gesundheit 02 Minuten
        • Lektion2.2
          Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 03 Minuten
        • Lektion2.3
          Robert-Koch-Institut 05 Minuten
        • Lektion2.4
          Paul-Ehrlich-Institut 03 Minuten
        • Lektion2.5
          Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 01 Minuten
        • Lektion2.6
          Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 06 Minuten
        • Lektion2.7
          Bundesinstitut für Risikobewertung 06 Minuten
      • Öffentliche Gesundheitsverwaltung der Länder 2

        • Lektion3.1
          Gliederung und Struktur 03 Minuten
        • Lektion3.2
          Gesundheitsbehörden 03 Minuten
      • Selbstverwaltung und Spitzenorganisationen 8

        • Lektion4.1
          Ärztekammern 04 Minuten
        • Lektion4.2
          Interessenvertretung der Ärzte 05 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekerkammer 05 Minuten
        • Lektion4.4
          Interessenvertretung der Apothekenberufe 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung 02 Minuten
        • Lektion4.6
          Deutsche Krankenhausgesellschaft 07 Minuten
        • Lektion4.7
          Gemeinsamer Bundesausschuss 03 Minuten
        • Lektion4.8
          Medizinischer Dienst 07 Minuten
      • Weitere wichtige Beteiligte 5

        • Lektion5.1
          Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 02 Minuten
        • Lektion5.2
          Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 02 Minuten
        • Lektion5.3
          Bundesamt für Soziale Sicherung 02 Minuten
        • Lektion5.4
          Bundesrechnungshof 07 Minuten
        • Lektion5.5
          Liste weiterer Interessenvertretungen im Gesundheitswesen 02 Minuten
      • Take-Home 1

        • Lektion6.1
          Zusammenfassung 03 Minuten

        Interessenvertretung der Apothekenberufe

        Berufsorganisation der Apotheker

        Bundesvereinigung der Kammern

        Sowohl Apothekerkammern als auch Apothekerverbände sind jeweils auf Bundesebene in Spitzenorganisationen organisiert. Die Dachorganisation der Kammern ist die Bundesapothekerkammer (BAK), welche die bundesweite Koordination der beruflichen Interessenvertretung übernimmt. Auch können gemeinschaftliche Mustersatzungen und Leitlinien erarbeitet werden, die allerdings in eigenes Kammersatzungsrecht überführt werden müssen, um Rechtsverbindlichkeit zu erreichen.

        Rechtliche Stellung der BAK

        Eine Satzung die in Satzungsrecht umgesetzt werden muss, um rechtsverbindlich zu werden? Ja, da war kein redaktioneller Fehler. Der Grund liegt in der Rechtsform der BAK begründet. Während die Apothekerkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine gesetzliche Legitimation für ihr Satzungsrecht haben, so fehlt dieses der BAK. Denn diese ist als Zusammenschluss der 17 Kammern lediglich ein eingetragener Verein (e. V.). Vereinssatzungen sind jedoch lediglich für Vereinmitglieder verbindlich.

        Exkurs: Apothekerverband

        Die Landesapothekerverbände (LAV) sind Vereine (erkennbar am Zusatz „e. V.“ für eingetragener Verein). Im Gegensatz zur Pflichtmitgliedschaft des Berufsstandes in den Apothekerkammern besteht hier vereinstypisch eine freiwillige Mitgliedschaft. Die Hauptaufgabe der Apothekerverbände ist die wirtschaftliche Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Darunter zählen Verhandlungen von Lieferverträgen zu Arznei- und Hilfsmitteln mit den Krankenkassen (genauer den Primärkassen wie AOKen und BKKen) sowie die Fortbildung ihrer Mitglieder.

        Bundesvereinigung der Apothekerverbände

        Die Landesapothekerverbände sind im Deutschen Apothekerverband (DAV) organisiert. Seine Hauptaufgaben gehen dabei über die Koordination der wirtschaftlichen Interessen hinaus. Der Gesetzgeber hat den DAV als Verhandlungspartner für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auserkoren. So werden beispielsweise der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V, der Arzneimittelversorgungsvertrag der Ersatzkassen sowie die Hilfstaxe durch den DAV verhandelt und entfalten über die Mitgliedschaft des LAV im Deutschen Apothekerverband für dessen Mitglieder Bindungswirkung.

        Gemeinsame Vertretung der Apothekerschaf

        Die übergeordnete Koordination des Berufsstandes übernimmt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Dabei handelt es sich um den Zusammenschluss der BAK und des DAV. Seine wichtigste Aufgabe ist die politische Interessenvertretung des Berufsstandes (politische Lobbyarbeit). Bei der ABDA handelt es sich um die einflussreichste Berufsorganisation der Apothekenberufe.

        Berufsorganisation der PTA

        Eine Heilberufekammer wie für Ärzte und Apotheker existiert für PTA nicht, da es sich nicht um einen der “freien” Berufe handelt. Vielmehr werden PTA klassisch durch Berufsverbände wie den Bundesverband der pharmazeutisch-technischen Assistenten (BVpta )vertreten.

        Weitere wichtige Organisationen

        Arbeitsrechtlich werden insbesondere der Arbeitgeberverband deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA relevant. Sie sind Tarifpartner beim Abschluss von Tarifverträgen für öffentliche Apotheken mittels Bundesrahmentarifvertrag und insbesondere die ADEXA steht bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten den Angestellten unterstützend zur Seite.
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