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      • A02 Einführung in die Gesundheitsverwaltung
      KursePrüfungsvorbereitungZahnarztA02 Einführung in die Gesundheitsverwaltung
      • Einführung 1

        Dieser Lerntext soll eine Kurzeinführung in das Thema Gesundheitsverwaltung bieten.

        • Lektion1.1
          Einführung in die Gesundheitsverwaltung 02 Minuten
      • Öffentliche Gesundheitsverwaltung des Bundes 7

        Darstellung der Zuständigkeiten und Vorstellung der Gesundheitsverwaltung.

        • Lektion2.1
          Bundesministerium für Gesundheit 02 Minuten
        • Lektion2.2
          Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 03 Minuten
        • Lektion2.3
          Robert-Koch-Institut 05 Minuten
        • Lektion2.4
          Paul-Ehrlich-Institut 03 Minuten
        • Lektion2.5
          Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 01 Minuten
        • Lektion2.6
          Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 06 Minuten
        • Lektion2.7
          Bundesinstitut für Risikobewertung 06 Minuten
      • Öffentliche Gesundheitsverwaltung der Länder 2

        • Lektion3.1
          Gliederung und Struktur 03 Minuten
        • Lektion3.2
          Gesundheitsbehörden 03 Minuten
      • Selbstverwaltung und Spitzenorganisationen 8

        • Lektion4.1
          Ärztekammern 04 Minuten
        • Lektion4.2
          Interessenvertretung der Ärzte 05 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekerkammer 05 Minuten
        • Lektion4.4
          Interessenvertretung der Apothekenberufe 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung 02 Minuten
        • Lektion4.6
          Deutsche Krankenhausgesellschaft 07 Minuten
        • Lektion4.7
          Gemeinsamer Bundesausschuss 03 Minuten
        • Lektion4.8
          Medizinischer Dienst 07 Minuten
      • Weitere wichtige Beteiligte 5

        • Lektion5.1
          Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 02 Minuten
        • Lektion5.2
          Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 02 Minuten
        • Lektion5.3
          Bundesamt für Soziale Sicherung 02 Minuten
        • Lektion5.4
          Bundesrechnungshof 07 Minuten
        • Lektion5.5
          Liste weiterer Interessenvertretungen im Gesundheitswesen 02 Minuten
      • Take-Home 1

        • Lektion6.1
          Zusammenfassung 03 Minuten

        Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus

        Das InEK

        Bei dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liegen die Detailfestlegungen im deutschen DRG-Vergütungssystem in den Händen eines zunächst fremd wirkenden unbekannten Dritten. Doch waren es die Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenkassen (heute GKV-SV) sowie die DKG, die dieses Institut am 10.05.2001 in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet haben. Seit Dezember 2008 sind diese Gesellschafter, was dem InEK eine für das Abrechnungswesen zwar maßgebliche aber in ihrer Außenwirkung neutrale Rolle zukommen lässt. Die Finanzierung erfolgt über einen gemäß § 17b Abs. 5 S. 1 KHG durch die Vertragsparteien auf Bundesebene festzulegenden DRG-Systemzuschlag.

        Das InEK unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des G-DRG-Systems auf der Grundlage des § 17b KHG für die Abrechnung der Leistungen der Krankenhäuser. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der fachlichen Zusammenführung der medizinischen und ökonomischen Aspekte des Fallpauschalensystems im jährlich aktualisierten Fallpauschalenkatalog, um ein leistungsgerechtes Vergütungssystem nachhaltig weiterzuentwickeln. Grundlage hierfür sind Datenmeldungen von deutschen Akutkrankenhäusern bzgl. ihrer Kostenstrukturen (sog. Kalkulationskrankenhäuser).

        Letztlich sind es somit die Bewertungen des InEKs, die die Entscheidungsgrundlage dafür bilden, welche Vergütung für welche Leistung abgerechnet werden darf. Zudem werden die sog. Kodierrichtlinien herausgegeben und die Abrechnungssoftware der Krankenhäuser zertifiziert. Dabei geht es insbesondere um die Kernfunktionalität der sog. Grouper. Sie erlauben die Erfassung und Verarbeitung aller zum (DR)Grouping notwendigen Merkmale im Rahmen der fallbezogenen Patientenklassifikation, welche für die Abrechnung zugrunde zulegende DRG maßgeblich ist.

        Weitere Informationen findest Du unter: https://www.g-drg.de/

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