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      • A02 Einführung in die Gesundheitsverwaltung
      KursePrüfungsvorbereitungZahnarztA02 Einführung in die Gesundheitsverwaltung
      • Einführung 1

        Dieser Lerntext soll eine Kurzeinführung in das Thema Gesundheitsverwaltung bieten.

        • Lektion1.1
          Einführung in die Gesundheitsverwaltung 02 Minuten
      • Öffentliche Gesundheitsverwaltung des Bundes 7

        Darstellung der Zuständigkeiten und Vorstellung der Gesundheitsverwaltung.

        • Lektion2.1
          Bundesministerium für Gesundheit 02 Minuten
        • Lektion2.2
          Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 03 Minuten
        • Lektion2.3
          Robert-Koch-Institut 05 Minuten
        • Lektion2.4
          Paul-Ehrlich-Institut 03 Minuten
        • Lektion2.5
          Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 01 Minuten
        • Lektion2.6
          Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 06 Minuten
        • Lektion2.7
          Bundesinstitut für Risikobewertung 06 Minuten
      • Öffentliche Gesundheitsverwaltung der Länder 2

        • Lektion3.1
          Gliederung und Struktur 03 Minuten
        • Lektion3.2
          Gesundheitsbehörden 03 Minuten
      • Selbstverwaltung und Spitzenorganisationen 8

        • Lektion4.1
          Ärztekammern 04 Minuten
        • Lektion4.2
          Interessenvertretung der Ärzte 05 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekerkammer 05 Minuten
        • Lektion4.4
          Interessenvertretung der Apothekenberufe 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung 02 Minuten
        • Lektion4.6
          Deutsche Krankenhausgesellschaft 07 Minuten
        • Lektion4.7
          Gemeinsamer Bundesausschuss 03 Minuten
        • Lektion4.8
          Medizinischer Dienst 07 Minuten
      • Weitere wichtige Beteiligte 5

        • Lektion5.1
          Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 02 Minuten
        • Lektion5.2
          Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 02 Minuten
        • Lektion5.3
          Bundesamt für Soziale Sicherung 02 Minuten
        • Lektion5.4
          Bundesrechnungshof 07 Minuten
        • Lektion5.5
          Liste weiterer Interessenvertretungen im Gesundheitswesen 02 Minuten
      • Take-Home 1

        • Lektion6.1
          Zusammenfassung 03 Minuten

        Einführung in die Gesundheitsverwaltung

        Die Gesundheitsverwaltung

        Im Kurs zum allgemeinen Recht haben wir sowohl gelernt wie ein Gesetz entsteht, als auch wer für die Gesetzgebung – und hier relevant – die Umsetzung und Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze zuständig ist. Denn die Gesundheitsverwaltung stellt in unserem Kontext die Exekutive dar. In diesem Spezialfall kommen allerdings weitere Aufgaben hinzu. Denn das deutsche Gesundheitssystem lebt aufgrund der notwendigen fachlichen Expertise und der schnellen wissenschaftlichen Weiterentwicklungen im Gesundheitsbereich von der Einbindung eben jener Experten (Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte, etc.). Dies gelingt über das Prinzip der Selbstverwaltung, welches wir uns in diesem Kurs noch genau ansehen werden.

        Schnell wird erkennbar, dass es unterschiedlichste Spieler (“Stakeholder”) im System gibt. Und damit nicht “viele Köche den Brei verderben” bedarf es klarer Zuständigkeitsregelungen zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung. Dies geschieht zum einen über die Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz (vgl. Lerntext Grundgesetz und staatliche Organisation) und zum anderen über Ermächtigungsgesetze, die insbesondere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie den Heilberufekammern, Systeminstitutionen wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) oder bestimmten wissenschaftlichen Einrichtungen wie dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) bestimmte regulatorische Kompetenzen zuteilen.

        Weiterhin findet ein steter Interessenausgleich über relevante Berufsverbände auf Landes- und auf Bundesebene statt. Hier existieren sowohl berufspolitische Organisationen, die die Weiterentwicklung der Berufe vorantreiben eine überwiegend wirtschaftliche Interessenvertretung wahrnehmen.

        Ein Überblick über dieses Kompetenzgeflecht und die Zuständigkeiten der wichtigsten Systeminstitutionen ist daher zwingend erforderlich, nicht zuletzt, da der Gesetzgeber oftmals nur von der “zuständigen Behörde” spricht. Wer dies im jeweiligen Fall ist, sprich wer einem Antragsteller/Fragesteller z. B. bei der Eröffnung einer Apotheker oder einer Arztpraxis weiterhelfen kann, lässt sich ohne dieses Systemwissen kaum beantworten. Und genau diesen Überblick verschaffen wir uns jetzt!

        Eine schöne grafische Einteilung der Beteiligten findet sich auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (Link).

         

        Weiter Bundesministerium für Gesundheit

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