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      • A02 Einführung in die Gesundheitsverwaltung
      KursePrüfungsvorbereitungZahnarztA02 Einführung in die Gesundheitsverwaltung
      • Einführung 1

        Dieser Lerntext soll eine Kurzeinführung in das Thema Gesundheitsverwaltung bieten.

        • Lektion1.1
          Einführung in die Gesundheitsverwaltung 02 Minuten
      • Öffentliche Gesundheitsverwaltung des Bundes 7

        Darstellung der Zuständigkeiten und Vorstellung der Gesundheitsverwaltung.

        • Lektion2.1
          Bundesministerium für Gesundheit 02 Minuten
        • Lektion2.2
          Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 03 Minuten
        • Lektion2.3
          Robert-Koch-Institut 05 Minuten
        • Lektion2.4
          Paul-Ehrlich-Institut 03 Minuten
        • Lektion2.5
          Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 01 Minuten
        • Lektion2.6
          Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 06 Minuten
        • Lektion2.7
          Bundesinstitut für Risikobewertung 06 Minuten
      • Öffentliche Gesundheitsverwaltung der Länder 2

        • Lektion3.1
          Gliederung und Struktur 03 Minuten
        • Lektion3.2
          Gesundheitsbehörden 03 Minuten
      • Selbstverwaltung und Spitzenorganisationen 8

        • Lektion4.1
          Ärztekammern 04 Minuten
        • Lektion4.2
          Interessenvertretung der Ärzte 05 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekerkammer 05 Minuten
        • Lektion4.4
          Interessenvertretung der Apothekenberufe 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung 02 Minuten
        • Lektion4.6
          Deutsche Krankenhausgesellschaft 07 Minuten
        • Lektion4.7
          Gemeinsamer Bundesausschuss 03 Minuten
        • Lektion4.8
          Medizinischer Dienst 07 Minuten
      • Weitere wichtige Beteiligte 5

        • Lektion5.1
          Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 02 Minuten
        • Lektion5.2
          Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 02 Minuten
        • Lektion5.3
          Bundesamt für Soziale Sicherung 02 Minuten
        • Lektion5.4
          Bundesrechnungshof 07 Minuten
        • Lektion5.5
          Liste weiterer Interessenvertretungen im Gesundheitswesen 02 Minuten
      • Take-Home 1

        • Lektion6.1
          Zusammenfassung 03 Minuten

        Deutsche Krankenhausgesellschaft

        Die DKG

        Als Vertreter auf der Seite der Leistungserbringer vertritt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Interessen und Belange der Krankenhäuser. Als Bundesverband steht die DKG für 28 Mitgliedsverbände von Krankenhausträgern, 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände und versteht sich als „die Stimme der Krankenhäuser“[1] in Deutschland, welche überwiegend gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit leistet. Wie bei den meisten Spitzenverbänden ist die DKG als Verband als Verein (e. V.) organisiert. Es handelt sich somit nicht um einer Körperschaft mit besonderen regulatorischen Kompetenzen, sondern um eine reine Interessenvertretung, die regelmäßig vom Gesetzgeber mit bestimmten Verhandlungsaufträgen ausgestattet wird.

        Über ihre Rolle als Teil der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen entscheidet und verhandelt die DKG über alle wichtigen krankenhausrelevanten Themen, so auch das Vergütungs- und Abrechnungssystem im Krankenhauswesen (das sog. DRG-System). Damit und durch ihre (Mit-)Trägerschaft des InEK ist sie an der Rahmensetzung der stationären Versorgung in ökonomischer, technischer und organisatorisch-prozessualer Hinsicht beteiligt.

        Einen ganz wesentlichen Beitrag leistet die DKG für die Krankenhäuser allerdings in der Bundespolitik. Sie setzt sich als Dachverband der Krankenhausträger für die Interessen und Belange der Krankenhäuser auf gesundheitspolitischer Ebene ein. Damit vertritt die DKG die Krankenhäuser bei allen anstehenden und für die stationäre Versorgung entscheidenden Gesetzgebungsverfahren. Folglich gehört die Öffentlichkeitsarbeit zu den zentralen Aufgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

        Als oberste Vertretung der Krankenhäuser ist die DKG im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten.

        Weitere Informationen unter: www.dkgev.de

        [1] Vgl. DKG, Aufgaben und Ziele, 2019.

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        Weiter Gemeinsamer Bundesausschuss

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