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      • A02 Einführung in die Gesundheitsverwaltung
      KursePrüfungsvorbereitungZahnarztA02 Einführung in die Gesundheitsverwaltung
      • Einführung 1

        Dieser Lerntext soll eine Kurzeinführung in das Thema Gesundheitsverwaltung bieten.

        • Lektion1.1
          Einführung in die Gesundheitsverwaltung 02 Minuten
      • Öffentliche Gesundheitsverwaltung des Bundes 7

        Darstellung der Zuständigkeiten und Vorstellung der Gesundheitsverwaltung.

        • Lektion2.1
          Bundesministerium für Gesundheit 02 Minuten
        • Lektion2.2
          Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 03 Minuten
        • Lektion2.3
          Robert-Koch-Institut 05 Minuten
        • Lektion2.4
          Paul-Ehrlich-Institut 03 Minuten
        • Lektion2.5
          Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 01 Minuten
        • Lektion2.6
          Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 06 Minuten
        • Lektion2.7
          Bundesinstitut für Risikobewertung 06 Minuten
      • Öffentliche Gesundheitsverwaltung der Länder 2

        • Lektion3.1
          Gliederung und Struktur 03 Minuten
        • Lektion3.2
          Gesundheitsbehörden 03 Minuten
      • Selbstverwaltung und Spitzenorganisationen 8

        • Lektion4.1
          Ärztekammern 04 Minuten
        • Lektion4.2
          Interessenvertretung der Ärzte 05 Minuten
        • Lektion4.3
          Apothekerkammer 05 Minuten
        • Lektion4.4
          Interessenvertretung der Apothekenberufe 05 Minuten
        • Lektion4.5
          Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung 02 Minuten
        • Lektion4.6
          Deutsche Krankenhausgesellschaft 07 Minuten
        • Lektion4.7
          Gemeinsamer Bundesausschuss 03 Minuten
        • Lektion4.8
          Medizinischer Dienst 07 Minuten
      • Weitere wichtige Beteiligte 5

        • Lektion5.1
          Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 02 Minuten
        • Lektion5.2
          Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 02 Minuten
        • Lektion5.3
          Bundesamt für Soziale Sicherung 02 Minuten
        • Lektion5.4
          Bundesrechnungshof 07 Minuten
        • Lektion5.5
          Liste weiterer Interessenvertretungen im Gesundheitswesen 02 Minuten
      • Take-Home 1

        • Lektion6.1
          Zusammenfassung 03 Minuten

        Bundesministerium für Gesundheit

        Das BMG

        Die oberste Bundesbehörde im deutschen Gesundheitssystem ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Sitzen in Bonn und Berlin. Sie erarbeitet unter Führung des Bundesgesundheitsministers Gesetzesentwürfe und erlässt Verordnungen im Gesundheitswesen. Dort existieren für die unterschiedlichen Gesundheitsbereiche Abteilungen, die wiederum in unterschiedliche Unterabteilungen untergliedert sind. So existiert beispielsweise eine Unterabteilung “Arzneimittelsicherheit” in der Abteilung “Arzneimittel, Medizinprodukte und Biotechnologie”. Ein aktuelles Organigramm findet sich regelmäßig hier.

         

        Zu den Aufgaben des BMGs gehören u. a.:

        • Erhalt der Leistungsfähigkeit und Fortentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der Pflegeversicherung
        • Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitssystems
        • Stärkung der Interessen der Patientinnen und Patienten
        • Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit (Beitragsstabilität der GKV)
        • Gesundheitsschutz

        Dem auf der Bundesebene zuständigen BMG unterstehen zudem eine Reihe von Institutionen, die sich mit übergeordneten gesundheitlichen Aufgabenstellungen befassen:

        • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
        • Robert Koch-Institut (RKI)
        • Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
        • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

        Hierzu später im Einzelnen mehr.

        Für die Prüfungen empfiehlt sich immer mal ein kurzer Blick auf die aktuelle personelle Besetzung der wichtigsten Ämter/Positionen. Den amtierende Gesundheitsminister jedenfalls sollte man  kennen, um nicht direkt zu Beginn einen schlechten Eindruck zu machen. Auch hier hilft das oben verlinkte Organigramm schnell weiter. Im Übrigen kann man sich auf der Website des BMG einen schnellen Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren machen. So kann das (Rechts-)Wissen für die Prüfung nicht nur auf den aktuellsten Stand gebracht werden, sondern man erhält zudem Einblick in die Hintergründe für die aktuellen Gesetzesänderungen (Regelungszweck).

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